Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Fritz Dornseif,
Sägen- und Werkzeugfabrik e.K., Ahornweg 14, 42499 Hückeswagen

Gültig ab 01.Januar 2022

1. Allgemeines

Für alle Kaufverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Irgendwelche mündlichen Zusagen und Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt worden sind.

Alle Angaben in Preislisten und Prospekten insbesondere Preisangaben sind freibleibend. Wir behalten uns die Berechnung der am Liefertage gültigen Preise vor.

2. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Radevormwald. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheck-Klagen, ist das für unseren Sitz zuständige Amts- oder Landgericht, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Klagen können nach unserer Wahl beim Amtsgericht oder Landgericht anhängig gemacht werden, auch wenn dieses nach den allgemeinen Vorschriften nicht zuständig ist.

3. Transportgefahr, Lieferzeit:

Der Versand geschieht – auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Transport mit unseren Fahrzeugen – auf Gefahr des Kunden. Verpackung wird mit dem Selbstkostenpreis berechnet und bei kostenfreier Zurücksendung in gutem Zustand zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Wagenmangel, Rohmaterialmangel, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, behördliche Eingriffe, Auswirkungen von Arbeitskämpfen und ähnliche von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit, die sich in angemessenem Umfang verlängert. Das gilt auch, wenn bei Eintritt solcher Umstände bereits Verzug vorlag.
Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen:

Zahlungen: 14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto.
Zahlungen sind ausschließlich direkt an uns zu richten, Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur aufgrund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
Im Falle des Verzuges berechnen wir Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks) werden alle Ansprüche sofort fällig. Wir sind berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort in Besitz zu nehmen.
Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Kunden kein Aufrechnungsrecht und soweit er Kaufmann ist, auch kein Zurückhaltungsrecht.

5. Gewährleistung:

Offenkundige Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung spätestens jedoch nach sechs Monaten schriftlich bei uns zu rügen.
Eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der Bestellung kann nicht gerügt werden. Ein Nachforderungs- bzw. Zurückweisungsrecht bezüglich der Differenz besteht nicht. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Lieferung. Bei einer berechtigten Beanstandung, zu deren Überprüfung der Kunde uns die Ware zur Besichtigung und Prüfung zur Verfügung zu stellen hat, sind wir zunächst zur Nachbesserung und Nachlieferung berechtigt. Uns steht daneben das Recht zu, den Kunden auf Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Zulieferer zu verweisen. Wandelung und Minderung sind insoweit ausgeschlossen.

6. Schadensersatz:

Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, aus Beratungsfehlern, Montagefehlern, Reparaturschäden, Nichteinhaltung der Lieferzeit, aus Produktionsfehlern und deren Folgeschäden, sind ausgeschlossen, falls sie nicht auf zumindest grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit sind ebenfalls unter der Voraussetzung ausgeschlossen, daß sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bedingt sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich von Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten vor.
Dies gilt insbesondere auch bei der Einstellung von Forderungen in eine laufende Rechnung; insoweit gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung der gelieferten Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet.
Der Kunde tritt hiermit alle aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen und Rechte an uns ab. Ungeachtet der Abtretung und unseres sich aus der Abtretung ergebenden Einziehungsrechtes ist der Kunde solange zur Einziehung der Forderungen berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und/oder nicht in Vermögensverfall gerät. In jedem Falle hat der Kunde die aufgrund der abgetretenen Forderungen eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Forderungen einzuziehen, sobald und soweit sie fällig werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, auf unser Verlangen die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, soweit seinen Abnehmer bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren werden wir Miteigentümer der Ware im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verbindung etc. Erwirkt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit anderen Waren das Alleineigentum an der neuen Sache, besteht Einigkeit darüber, dass das Eigentum an den neuen Sachen auf uns übergeht. Wird unsere Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung weiter veräußert, gilt die vereinbarte Vorausabtretung in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Dem Kunden sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware untersagt.

Fritz DORNSEIF

Sägen- und Werkzeugfabrik e.K.

Ahornweg 14

D-42499 Hückeswagen

Telefon 02192 / 9269-640

Telefax 02192 / 9269-641

Mail Info@DornseifSaegen.de

www.DornseifSaegen.de

 

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